[317]Betriebskrankenkassen, Kassen, die von einzelnen Unternehmern zur Durchführung der Krankenversicherung der in ihrem Betriebe beschäftigten versicherungspflichtigen Personen errichtet werden (s. Krankenkassen).
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 317.