[345] Betriebstechnik, Inbegriff der Aufgaben des Betriebsdienstes (s.d.), deren Lösung bestimmte technische Kenntnisse und Erfahrungen erfordert. Das Feld der B. in diesem engeren Sinn bilden der Fahrdienst mit Rangierdienst und Zugbildung, das Fahrplanwesen, der Zugförderungs- und der Wagenaufsichtsdienst, der technische Stationsdienst mit dem Weichen-, Signal- und Telegraphendienst sowie auch die Bahnaufsicht, soweit diese mit dem Signaldienst zu tun hat. Insofern man den Begriff des Betriebs (s.d.) nicht auf den Fahrdienst beschränkt, sondern darunter auch jene Dienstverrichtungen begreift, die die Instandhaltung der Bahn und Betriebsmittel bezwecken, also die Bahnunterhaltung und den Werkstättenbetrieb, gehören zur B. auch die Eisenbahnbau- und Maschinentechnik, u. zw. in ihrer Anwendung auf die Erhaltung und den Bau der Bahnanlagen und der Betriebsmittel. Bau- und Maschinentechnik bilden die hervorragendsten Teile des technischen Betriebs und werden mit Rücksicht auf die hohen Anforderungen, die an den einzelnen gestellt werden, fast ausschließlich von Ingenieuren versehen, die technische Studien auf einer Hochschule gemacht haben (s.a. Betriebsleitung).