[351] Betriebsverwaltung im weiteren Sinne der Gesamtbegriff der leitenden Eisenbahnverwaltungsstellen (Generaldirektion, Eisenbahndirektion, Betriebsdirektion, Vorstand, Verwaltungsrat u.s.w.). Im engeren Sinne versteht man unter B. die Wahrnehmung der Geschäfte, die sich auf die Verwaltung der im Betrieb befindlichen Bahnstrecken beziehen, während die Erweiterungs- und Neubautätigkeit Aufgabe der Bauverwaltung ist. Namentlich in rechnerischer Beziehung wird diese Unterscheidung der Regel nach streng durchgeführt, während die Tätigkeit der leitenden und ausführenden Stellen aus Erwägungen wirtschaftlicher Art sich häufig auf beide Verwaltungszweige erstreckt.