[351] Betriebsvorauslagen, die zur Einleitung des Betriebs auf einer neuen Bahn nötigen Auslagen für persönliche und sachliche Aufwendungen während der ersten Betriebszeit, bis der Betrieb selbst die nötigen Mittel zur weiteren Betriebsführung liefert.
Die B. werden zumeist aus dem Baukapital bestritten. Die hierfür aufgewendeten Mittel bilden einen Bestandteil des Betriebskapitals.