Blindbahn

[385] Blindbahn, im Gegensatz zu Fahrbahn, der für die Anlage eines Gleises bestimmte Unterbaukörper, solange dieses Gleis nicht ausgeführt ist, insbesondere bei einer im Unterbau doppelgleisig, im Oberbau eingleisig ausgeführten Eisenbahn der neben der Fahrbahn liegende Unterbaustreifen ohne Gleis.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 385.
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