[161] Bureauordnung, bei der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft und den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen übliche Benennung der von der obersten Aufsichtsstelle erlassenen allgemeinen Anordnung über die Abwickelung des Geschäftsverkehrs in den Bureaus der Eisenbahnbehörden (Zentralamt, Generaldirektion, Eisenbahndirektionen) und der Eisenbahnämter. In den B. ist die Gliederung und Einteilung der Bureauabteilungen sowie die Verteilung der Geschäfte auf die einzelnen Abteilungen geregelt. In Ausführung dieser Vorschrift der B. sind von den Behörden und Ämtern Verteilungspläne aufzustellen, in denen die Geschäfte der Bureauabteilungen weiter auf die einzelnen Beamten (Sekretäre) derart verteilt sind, daß sofern irgend möglich das Stück nur in die Hände eines Bureaubeamten gelangt. Weiter trifft die B. Bestimmung über den Gang der bureaumäßigen Erledigung der Geschäftsstücke, insbesondere: das Öffnen, Vorlegen und Verteilen der neuen Eingänge, die registraturmäßige Behandlung, die verschiedenen Arten der Erledigung (urschriftliche, formularmäßige Behandlung, Kopierverfahren, Beglaubigungen und andere Erleichterungen aller Art); Fristenverzeichnisse, Reinschriften, Aktenpläne u.s.w. Die beschriebene feste, bis in die einzelnen Formen des Geschäftsverkehrs eindringende Festlegung der umfangreichen Bureaugeschäfte hat außerordentlich günstige Ergebnisse gezeitigt (vgl. Verwaltung).