Deklassifikation

[270] Deklassifikation nennt man die Versetzung eines Warenartikels aus einer Klasse des Gütertarifs in eine andere; in der Regel hat man hierbei eine D. im Auge, mit der eine Ermäßigung der Beförderungspreise verbunden ist, also die Versetzung aus einer teureren in eine billigere Klasse (s. Güterklassifikation).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 270.
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