[270] Deklassifikation nennt man die Versetzung eines Warenartikels aus einer Klasse des Gütertarifs in eine andere; in der Regel hat man hierbei eine D. im Auge, mit der eine Ermäßigung der Beförderungspreise verbunden ist, also die Versetzung aus einer teureren in eine billigere Klasse (s. Güterklassifikation).