Dienstfrauen

[343] Dienstfrauen haben bei den Schnellzügen (D-Zügen) für Ordnung und Sauberkeit in den Personenwagen während der Fahrt und namentlich für Reinhaltung der Aborte und Waschräume, sowie für deren Versorgung mit Waschwasser, Trinkwasser, Seife und Handtüchern zu sorgen. Die D. sind dem Zugbegleitpersonal zugeteilt. Sie haben den Anordnungen des Zugführers Folge zu leisten (s. D-Zug).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 343.
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