[373] Direkte Güterbeförderungskurse für Eilgüter, Viehsendungen, dringliche Wagenladungen u.s.w. werden auf Grund einer festgelegten Fahrordnung nach Maßgabe des Bedürfnisses für bestimmte Relationen eingerichtet. D. bestehen u.a. für gewisse Baumwollsendungen von einigen deutschen Häfen nach Ungarn, für Geflügelsendungen, Fleisch und Früchte von Ungarn und Österreich nach Süddeutschland und dem Rhein, für Wildpret von Ungarn und Österreich nach Ostende, für Rebhühner von Ungarn nach Kladenkirchen und England (Ostende), für Austern von Ostende nach Wien und Budapest, für Hefesendungen von München nach Philippopel, für Bier in Wagenladungen von München nach Belgrad und weiter, für Fischsendungen aus Deutschland nach Graz, für Straußenfedern von London nach Wien, für Pferdetransporte von Wien nach Paris, für Wildbret von Wien nach London, für Bücher von Stuttgart nach Wien, für Sammelladungen von Schaffhausen nach Sczakowa, für Erdbeeren, Tafeltrauben, Frühgemüse aus Südfrankreich nach Wien, für Geflügel, Fleisch und Früchte von Paris nach Wien, für Blumen aus Italien nach Deutschland, für Holzspangeflechte von Ala nach Dresden, für Fischsendungen von München (Gestemünde und Hamburg) nach Tirol und Italien, für Aalfische von Ferrara nach Flensburg, für Geflügel, Fleisch und Früchte von Italien nach Antwerpen und nach Norddeutschland, sowie für Wachtelsendungen aus Italien nach Antwerpen und Ostende.
Für die Einhaltung der Beförderungskurse übernehmen aber die Eisenbahnen keine Gewährleistung, sie haften nur für die Einhaltung der reglementarischen Lieferfrist.
v. Rinaldini.
Meyers-1905: Direkte Steuern · Direkte Rede
Roell-1912: Direkte, durchgehende Fahrkarten · Direkte Tarife