Eichvorschriften

[494] Eichvorschriften, die Vorschriften über die im öffentlichen Verkehr zulässigen Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge (Längenmaße, Hohlmaße, Wiegevorrichtungen, ferner Elektrizitäts-, Gas-, Wassermesser, u.s.w.).

Im Eisenbahnverkehr sind die E. insbesondere von Bedeutung bezüglich der Eichung und Nacheichung der Wiegevorrichtungen für den Gepäcks- und Güterverkehr (Brücken- und Dezimalwagen) der Behälter von Kesselwagen sowie der für Übernahme von Materialien verwendeten Maße und Gewichte, dann der Elektrizitäts-, Gas- und Wassermesser (s. Wiegevorrichtungen).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 494.
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