[494] Eichvorschriften, die Vorschriften über die im öffentlichen Verkehr zulässigen Maße, Gewichte und Meßwerkzeuge (Längenmaße, Hohlmaße, Wiegevorrichtungen, ferner Elektrizitäts-, Gas-, Wassermesser, u.s.w.).
Im Eisenbahnverkehr sind die E. insbesondere von Bedeutung bezüglich der Eichung und Nacheichung der Wiegevorrichtungen für den Gepäcks- und Güterverkehr (Brücken- und Dezimalwagen) der Behälter von Kesselwagen sowie der für Übernahme von Materialien verwendeten Maße und Gewichte, dann der Elektrizitäts-, Gas- und Wassermesser (s. Wiegevorrichtungen).