Einfahrsignale

[1] Einfahrsignale (home signals; signaux d'entrée; segnali d'entrata) sind Hauptsignale, die die Bahnhöfe an ihrem Eingang gegen die freie Strecke abschließen.

Auf den deutschen Eisenbahnen müssen die Bahnhöfe der Hauptbahnen und die Kreuzungsstationen der Nebenbahnstrecken, die mit mehr als 40 km Geschwindigkeit befahren werden, mit E. versehen werden. Nach den österreichischen Signal Vorschriften sind E. vor Stationen (Ausweichen), außerdem aber auch vor Bahnkreuzungen in Schienenhöhe und Bahnabzweigungen anzuwenden und dienen dazu, dem Zug anzuzeigen, ob er in die Station (Ausweiche) einfahren darf oder nicht, bei Bahnabzweigungen oder Bahnkreuzungen, ob die zu deckende Stelle befahren werden darf oder nicht. Auf den deutschen und österreichischen Bahnen sind die E. als Flügelsignale ausgebildet.

Die E. müssen in ausreichender Entfernung von dem zu deckenden Gefahrpunkt aufgestellt werden. Als Gefahrpunkt gilt nach der für die preußisch-hessischen Staatsbahnen gültigen Anweisung für das Entwerfen von Eisenbahnstationen die erste Weichenspitze oder das zu der ersten Weiche oder Kreuzung gehörige Grenzzeichen, oder wenn hierüber hinaus verschoben wird, die besonders zu bezeichnende Stelle, bis zu der im regelmäßigen Betriebe Verschubbewegungen vorgenommen werden dürfen, oder endlich die Stelle, wo der Schluß eines Zuges vor der Eingangsweiche oder Eingangskreuzung nach der Einfahrt hält. Die Entfernung des E. vom Gefahrpunkt soll nach den preußischen Vorschriften mindestens 50 m betragen. Diese Entfernung ist angemessen zu vergrößern, wenn a) an dem Bahnhofsende, für das das E. gilt, eine Kreuzung oder Berührung des Einfahrweges durch andere Züge oder Verschubfahrten stattfindet, b) vor dem E. ein Gefälle von mehr als 1 : 300 liegt, das sich auf mindestens 1 km Länge erstreckt, oder wenn der Höhenunterschied der Gleisstrecke zwischen dem E. und einem 1 km vor diesem liegenden Punkte ein Durchschnittsgefälle von mehr als 1 : 300 ergibt. Läßt sich der Mindestabstand von 50 m oder der wegen der örtlichen Verhältnisse erforderliche größere Abstand ausnahmsweise nicht herstellen, so sind besondere Schutzmaßregeln zu treffen.[1]

Für die bayerischen Staatsbahnen ist vorgeschrieben, daß das E. nicht weiter, als es die Umstände erfordern, mindestens aber 100 m vor dem zu deckenden Gefahrpunkt aufgestellt werden soll. Die gleiche Entfernung fordern die österreichischen Signalvorschriften für den Abstand des E. von der äußersten Weiche der Station (Ausweiche), bzw. vor jenem Punkt der Station (Ausweiche), Bahnabzweigung oder Bahnkreuzung in Schienenhöhe, der gedeckt werden soll. Finden Verschiebungen auf dem Einfahrgleis statt, so sind nach diesen Vorschriften die E. 50 m vor jenem Punkt aufzustellen, bis zu dem die regelmäßigen Verschiebungen reichen dürfen.

Dem E. der deutschen Bahnen entspricht auf den englischen Bahnen das gleichfalls als Flügelsignal ausgebildete home signal, das allerdings nicht nur zum Abschluß der Bahnhöfe gegen die freie Strecke dient, sondern auch als Deckungssignal vor den einzelnen Stellwerksbezirken innerhalb des Bahnhofes verwendet wird. In der engeren Bedeutung als »Einfahrsignal« wird es auch »outer home signal« genannt, im Gegensatz zu dem als »inner home signal« bezeichneten Wege- und Deckungssignal innerhalb des Bahnhofes. Auf den französischen Bahnen vertritt die Stelle des E. ein Scheibensignal, das »Signal d'arrêt absolu«. Die belgischen Eisenbahnen verwenden als E. Flügelsignale (sémaphores), deren Flügel verschiedene Form haben, je nachdem die Einfahrt mit gewöhnlicher oder mit verminderter Geschwindigkeit zu erfolgen hat. Sie stehen 60 m vom Gefahrpunkt entfernt.

Mit den E. sind Vorsignale (s.d.) verbunden, die dem Lokomotivführer anzeigen, ob am Hauptsignal »Fahrt frei« oder »Halt« zu erwarten ist (Näheres s. Signalwesen).

Hoogen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 1-2.
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