[7] Einheitstarif, ein Tarif, der keine Rücksicht auf die Verschiedenheit der Entfernungen innerhalb seines Geltungsbereiches nimmt und nur einen Beförderungspreis für alle Entfernungen kennt. Der E. bildet den Gegensatz zum Entfernungstarif. Den Übergang zwischen beiden vermitteln die Zonentarife, die in ihren verschiedenen Formen zwar die Entfernungsunterschiede berücksichtigen, aber die Länge der Beförderungsstrecken mehr oder weniger außer acht lassen. Für das Eisenbahnwesen hat der E. kaum praktische Bedeutung, wohl aber für das Postwesen.