[38] Eisenbahnausschuß, vereinzelt (so bei den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen) vorkommende Bezeichnung für die den Staatseisenbahnverwaltungen beigegebenen Beiräte aus den Kreisen der Verkehrsinteressenten (s. Beiräte).
In einem anderen Sinn versteht man unter E. jenen Ausschuß eines gesetzgebenden Körpers, dem die Vorberatung der das Eisenbahnwesen betreffenden Gesetzvorlagen zugewiesen wird (s. Eisenbahnkommissionen).