[39] Eisenbahnbauinspektor, Bauinspektor, Oberbauinspektor, Amtsbezeichnungen für höhere Beamte des technischen Dienstes bei den württembergischen und badischen Staatsbahnen. Bei den württembergischen Staatsbahnen ist der Eisenbahnbauinspektor abgesehen von seiner Verwendung im inneren Dienst bei der Generaldirektion Vorstand einer Bauinspektion, d.h. der mit der Sorge für die Bahnunterhaltung in einem örtlich abgegrenzten Bezirk betrauten Stelle, oder einer für Neubauten etwa errichteten Bahnbausektion. Bei den badischen Staatsbahnen bildet der Bauinspektor die erste etatsmäßige Anstellung für höhere bautechnische Beamte. Die Verwendung der letzteren entspricht der der württembergischen Eisenbahnbauinspektoren als Vorstände von Bau- und Neubauinspektionen, während die Bauinspektoren meist in nicht selbständigen Stellungen als Gehilfen der Oberbauinspektoren tätig sind.
Für höhere nichttechnische Beamte bestehen bei den württembergischen Staatsbahnen noch die Amtsbezeichnungen Eisenbahninspektor (die[39] erste etatsmäßige Anstellung) und Eisenbahnbetriebsinspektor.
Früher wurde auch bei den preußischen Staatsbahnen den höheren technischen Beamten bei der ersten etatsmäßigen Anstellung die Amtsbezeichnung Eisenbahnbauinspektor oder Eisenbahnbau- und Betriebsinspektor verliehen; an ihre Stelle ist auf Grund des königlichen Erlasses vom 25. Juli 1910 die Amtsbezeichnung Regierungsbaumeister (s.d.) getreten. Ebenso ist bei den sächsischen Staatsbahnen die früher angewendete Bezeichnung Bauinspektor durch Bauamtmann (Vorstand eines Bauamtes) ersetzt.
Matibel.