[65] Eisenbahngesellschaften (railway-companies; compagnies des chemins de fer; compagnie delle strade ferrate), Handelsgesellschaften zur Anlage und zum Betrieb von Eisenbahnen.
Mit Rücksicht auf die Höhe der zur Erbauung und Ausrüstung von Eisenbahnen notwendigen Kapitalien kommt der Fall, daß Eisenbahnen von Einzelpersonen erbaut und betrieben werden, nur selten vor. Die Gründung von Eisenbahnen, soweit diese nicht vom Staat gebaut werden, vollzieht sich vielmehr fast ausschließlich auf dem Wege der Assoziation durch besondere zu diesem Zweck gebildete Handelsgesellschaften. Wenn auch alle Formen der letzteren sich hierfür eignen würden, so ist doch die Aktiengesellschaft (Société anonyme) nahezu ausschließlich in Anwendung. Vielfach wird die Eisenbahnkonzession den Gründern erteilt, ehe die Aktiengesellschaft errichtet ist, mit dem Recht, die Konzession an die zu bildende Aktiengesellschaft zu übertragen. In der Regel finden auf E. dieselben gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, die für die Form der Handelsgesellschaft allgemein gelten. Nur vereinzelt werden für E. besondere Bestimmungen erlassen. Die Aufsicht über E. obliegt teils den Eisenbahnaufsichtsbehörden als solchen (s. Aufsichtsbehörden und Eisenbahnbehörden), teils besonderen mit der Aufsicht betrauten staatlichen Funktionären (landesfürstliche Kommissäre u. dgl. s. Aufsichtsrecht). Näheres s. Aktienwesen, dann Staats- und Privatbahnen.
Was die Zahl der E. betrifft, so vermindert sich diese, soweit Gesellschaften für den Bau und Betrieb von Hauptbahnen in Frage kommen, durch fortschreitende Verstaatlichungen und Fusionen, dagegen entstehen fortgesetzt zahlreiche neue Gesellschaften für den Bau und Betrieb von Nebenbahnen. Beispielsweise bestanden in Deutschland 1888/9 61 E. mit einem Aktienkapitale von 482 Mill. M., 1910 82 E. mit einem Aktienkapital (Stammaktien und Prioritätsstammaktien) von rund 200 Mill. M. und in Österreich Ende 1887 49 Gesellschaften mit einem Aktienkapital von 1430 Mill. K, 1910 173 E. mit einem Aktien kapitale von 620 Mill. K (darunter nur 8 Hauptbahngesellschaften mit einem Aktienkapital von 312∙9 Mill. K).
Matibel.