[70] Eisenbahningenieure, im weiteren Sinne alle auf einer technischen Hochschule vorgebildeten Techniker, die ihre auf dem Gebiete der Ingenieurwissenschaften, des Maschinenbaues oder der Elektrotechnik erworbenen Kenntnisse in den Dienst des Eisenbahnwesens gestellt haben. In diesem Sinne sind alle bei den Eisenbahnverwaltungen beschäftigten höheren technischen Bediensteten (mit Ausnahme der Architekten) und ein Teil der mittleren Techniker E.
E. im engeren Sinne gibt es seit 1910 bei der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung. Es sind dies mittlere technische Beamte, die zwecks Entlastung höherer technischer Beamten zur Erledigung schwieriger technischer Arbeiten nach Anweisung geeignet sein und ihre Befähigung durch eine besondere Prüfung nachgewiesen haben müssen. Sie führen die Amtsbezeichnung E. und erreichen ein um 300 M. jährlich höheres Endgehalt als die übrigen technischen Beamten des mittleren Bureaudienstes (technische Eisenbahnsekretäre; s. Eisenbahnsekretäre). Die Stellung eines E. ist außer den im Tiefbau und Maschinenbau vorgebildeten Technikern auch den im Hochbau vorgebildeten Architekten zugänglich.
Matibel.