Eisenbahnkommissionen

[77] Eisenbahnkommissionen, früher bei der preußischen Staatseisenbahnverwaltung bestehende Behörden, die auf Grund der Organisation vom 16./23. Dezember 1872 zur Entlastung von Eisenbahndirektionen mit großem, weitverzweigten Eisenbahnnetz innerhalb bestimmter Bezirke die besonderen örtlichen Geschäfte der laufenden Bau- und Betriebsverwaltung unter eigener Verantwortung als selbständige Abteilungen der Direktion nach einer vom Ressortminister erlassenen Geschäftsinstruktion zu führen hatten, soweit diese nicht ausdrücklich der vorgesetzten Direktion oder dem zuständigen Minister vor behalten waren. Mit dem 1. April 1885 haben die E. zu bestehen aufgehört. – Als E. pflegen auch wohl Ausschüsse von Parlamenten bezeichnet und mit der Vorbereitung von Fragen aus dem Gebiete des Eisenbahnwesens betraut zu werden. Beispielsweise besteht im Herrenhause des österreichischen Reichsrats eine E. in diesem Sinne.

Matibel.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 77.
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