Eisenbahnministerium

[86] Eisenbahnministerium, im engeren Sinne das Fachministerium eines Staates, dem aus schließlich die Leitung und Beaufsichtigung des Eisenbahnwesens zufällt; ein E. in diesem Sinne besteht nur in Österreich; im weiteren Sinne bezeichnet man als E. auch das Ministerium der Verkehrsanstalten (der öffentlichen Arbeiten) eines Staates, in dessen Ressort das Eisenbahnwesen eine ausschlaggebende Rolle spielt, wie das Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Preußen, das Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten in Bayern, das Ministerium für Eisenbahnen, Post, Telegraphen und Marine in Belgien, das Ministerium der Verkehrsanstalten in Rußland u.s.w. (s. Eisenbahnbehörden, Verwaltung).

Matibel.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 86.
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