Eisenbahnzentralamt

[152] Eisenbahnzentralamt, eine auf Grund des königl. Erlasses vom 25. März 1907 bei der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung zur Entlastung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten errichtete, seit dem 1. April 1907 bestehende Behörde mit dem Sitz in Berlin. Das E. ist den kgl. Eisenbahndirektionen gleichgestellt und gleichgeordnet, trifft jedoch in den seiner Zuständigkeit überwiesenen Geschäften die sachliche Entscheidung für den ganzen Staatsbahnbereich; es hat nach Bestimmung des Ministers der öffentlichen Arbeiten Geschäfte zu bearbeiten, deren einheitliche Regelung für alle oder mehrere Eisenbahndirektionsbezirke geboten ist.

Im einzelnen obliegt dem E., dem auch die Geschäftsführung im Deutschen Staatsbahnwagenverband und im europäischen Personenwagendurchgangsverkehr übertragen ist,

a) die Gesamtverfügung über den Fuhrpark, namentlich über die Güterwagen, die Kontrolle der wirtschaftlichen Ausnutzung des Fuhrparks und die Abrechnung aus dem Wagenverkehr;

b) die Beschaffung der Fahrzeuge (Lokomotiven, Wagen, Fahrzeuge für elektrischen Betrieb) sowie der Kohlen, Oberbau- und anderer wichtigen Materialien, einschließlich der Abnahme und der Bauüberwachung auf den Lieferwerken, ferner der Ausgleich und die Verwertung der Altmaterialien;

c) die Vorbereitung von Musterentwürfen für Bauten, Sicherungsanlagen, Fahrzeuge und sonstige Einrichtungen, von Vorschlägen zur Erhöhung der Betriebssicherheit, von allgemeinen Werkstätten-, Materialien- und Drucksachenangelegenheiten, von einheitlichen Geschäfts- und Dienstanweisungen, sowie von allgemeinen Personal- und Wohlfahrtssachen;

d) die Vermittelung der Besetzung mittlerer Beamtenstellen und des Austausches von Neubaupersonal, technischen Dienstbewerbern und Arbeitern im Staatseisenbahnbereich;

e) die Verwaltung der Kleiderkasse für die Beamten der Staatseisenbahnverwaltung und die Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte für[152] die Pensionskasse der Arbeiter und für die Verbandskrankenkasse.

In den zur Erledigung dieser Angelegenheiten für den Staatsbahnbereich bestellten Ausschüssen hat das E. die Geschäftsführung, ebenso die Leitung von Versuchen mit neuen Einrichtungen. Für die Vornahme von Versuchen ist dem E. eine chemische Versuchsanstalt mit Schwellentränkungsanstalt und eine Versuchsbahn angegliedert.

An der Spitze des E. steht ein vom König ernannter Präsident, dessen Stellvertreter aus den Mitgliedern des E. von dem Minister der öffentlichen Arbeiten bestellt werden.

Matibel.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 152-153.
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