Fahrsignal

[22] Fahrsignal (clear signal; signal de marche, signal de voie libre; segnale di via libera) ist das hörbare oder sichtbare Signalzeichen, mit dem der Auftrag oder die Erlaubnis zu einer Zugfahrt erteilt wird. Im allgemeinen wird es durch sichtbare Signalzeichen an feststehenden Signalen gegeben, und zwar bei Flügelsignalen durch geneigte Stellung der Flügel, bei Scheibensignalen durch wagerechte oder dem Gleis zugewendete Stellung der Scheibe. Bei Dunkelheit gilt meist grünes, häufig auch weißes Licht als Fahrsignal. Durch diese Signalzeichen wird angezeigt, daß der hinter dem Signal liegende Gleisabschnitt von einem Zuge befahren werden darf. Das Erscheinen des Signalzeichens »Fahrt frei« am Ausfahrsignal ist jedoch für sich allein auf den deutschen Bahnen nur dann ein Auftrag zur Abfahrt, wenn es besonders angeordnet und die Anordnung dem Zugpersonal bekanntgegeben ist. Sonst wird das sichtbare Signalzeichen am Ausfahrtsignal ergänzt entweder durch das vom Zugführer (in Deutschland durch zwei mäßig lange Töne) mit der Mundpfeife zu gebende Signal »Abfahren« oder durch das vom Fahrdienstleiter zu gebende Zeichen mit dem Befehlstab (s.a. Signalwesen).

Hoogen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 22.
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