Federviehwagen

[41] Federviehwagen, werden zumeist als vierbödige gedeckte Wagen mit Unterkasten gebaut.

Die Seitenwände sind durch eine gitterartige, wagrechte Holzlattenverschalung gebildet. Jede Abteilung erhält zwei bis drei Seitentüren und beiderseits Stirnwandtüren; sämtliche Türen müssen zollsicheren Verschluß besitzen.

Die lichte Höhe zwischen den einzelnen Böden soll mindestens 55 cm betragen (dieses Maß ist in Deutschland als Mindestmaß für F. vorgeschrieben).

Nachdem Massenversendungen von Federvieh, insbesondere von Gänsen, nur in der Zeit vom August bis Dezember stattfinden und vierbödige Wagen zu anderweitigen Transporten schwer verwendbar sind, so werden auch zweibödige Borstenviehwagen oder dreibödige Hammelwagen als F. verwendet. Die zweibödigen Borstenviehwagen werden dann in der Regel (wenn die lichte Höhe des Wagens ausreichend ist) durch Einlegen von zwei Zwischenböden für die Zeit der in Rede stehenden Transporte in vierbödige Wagen umgestaltet.

Diese Zwischenböden sind aus 2 bis 3 cm starken Brettern, deren Länge etwa um 2 cm kürzer als die lichte Kastenbreite ist, hergestellt, wobei mehrere Bretter mittels Querleisten zu Einlegtafeln von etwa 0∙8 m bis 1 m Breite verbunden sind.

Die Einlegtafeln (7–8 Stück, je nach der lichten Kastenlänge) werden nebeneinander auf Holzleisten aufgelegt, die innen an den Kastensäulen befestigt sind.

Zur Beförderung von Geflügel finden auch vorteilhaft Rollkäfige (Geflügelsteigen mit Laufrollen) Verwendung, deren Verladung auf[41] offenen niederbordigen Güterwagen erfolgt. Solche Käfige werden mit übereinander befindlichen Abteilungen, gitterartigen Seitenwänden und vollverschalten Decken und in jeder Abteilung an allen vier Seiten mit Türen ausgeführt, die durch Einfallhaken zollsicher verschließbar sind.

Die Laufrollen werden nach der Verladung am Wagen unterkeilt und die Holzkeile am Fußboden mit Nägeln befestigt.

Schützenhofer jun.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 41-42.
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