Flutbrücken

[106] Flutbrücken dienen zum Durchlaß jener Hochwasserfluten eines Flußlaufes, die nicht von den Öffnungen der eigentlichen Strombrücke aufgenommen werden. Sie kommen dort zur Ausführung, wo der zu überbrückende Fluß ein getrenntes Mittel- und Hochwasserbett hat, und bilden dann die über das Inundationsgebiet reichende Inundationsbrücke, oder sie überbrücken bei nicht regulierten Flüssen besondere, nur bei Hochwasser gefüllte Wasserläufe. Da für die Flut- und Inundationsbrücken Anforderungen des Wasserverkehrs nicht in Frage kommen und die Pfeiler wegen der günstigeren Gründungsverhältnisse und der geringeren Höhe beträchtlich billiger werden als bei den Strombrücken, so sind für sie kleinere Öffnungsweiten zweckmäßig und es ist nur die gesamte Durchflußweite mit Rücksicht auf die Hochwasserabfuhr zu bemessen.

Melan.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 106.
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