[430] Güterbodenrevision, Schuppenrevision, Güterhallensturz, besteht in der genauen Feststellung der in den Lagerräumen der Güterhallen (und auf den offenen Lagerplätzen) befindlichen Güter und deren sorgfältigen Vergleichung mit den vorhandenen Papieren. Die G. hat den Zweck, die vorhandenen Güter festzustellen und auf diese Weise rechtzeitig zu ermitteln, ob und welche Güter bei einer Abfertigungsstelle fehlen oder überzählig sind. Regelmäßige Revisionen der Güterhallenräume sind in festgesetzten Fristen durch die Vorstände der Güterabfertigungstellen oder andere Beamte vorzunehmen; die hierbei vorgefundenen Unstimmigkeiten sind festzustellen. Fehlende oder überzählige Güter, deren Hingehörigkeit nicht alsbald festgestellt werden kann, sind den Güterausgleichsstellen zu melden, die den Austausch veranlassen. Zur Herbeiführung des Ausgleichs von fehlenden und überzähligen Gepäckstücken und Gütern sind von den Verwaltungen des Vereines Deutscher Eisenbahnen Ausgleichsstellen eingerichtet (vgl. Ermittlungsverfahren).
v. Schaewen.