[267] Gefahrpunkt (dangerous point; point dangereux; punto pericoloso) ist eine Stelle der Bahn, die durch ihre Lage, durch den Zustand der Bahn oder infolge betrieblicher Vorgänge Gefahren besonderer Art in sich birgt. Solche G. bedürfen im allgemeinen eines besonderen Schutzes, der darin bestehen kann, daß sie dauernd als G. gekennzeichnet oder zeitweise durch Signale gedeckt sind. So bildet der Zusammenlauf der Gleise vor den Weichen insofern einen G., als die in dem einen Gleise stehenden Fahrzeuge bei einer im Nachbargleis stattfindenden Zugfahrt oder Rangierbewegung gestreift werden können, wenn sie zu nahe am Zusammenlauf stehen. Durch ein besonderes Merkzeichen (s.d.) auch Sperrzeichen, Grenzzeichen, Merkpfahl, Distanzpfahl, Polizeipfahl genannt wird daher die Stelle bezeichnet, an der die Gleisachsen noch einen Abstand von 3∙5 m haben. Dieses ist der G., über den hinaus Wagen nicht stehen dürfen, wenn in dem Nachbargleis eine Zugfahrt oder Rangierbewegung stattfinden soll. Liegt bei dem Zusammenlauf der Gleise die Besorgnis nahe, daß Zugfahrten durch Rangierbewegungen getroffen werden könnten, so wird der G. für die Dauer der Zugfahrt durch Haltscheiben oder Gleissperrsignale, die an dem Nebengleis aufgestellt werden, gedeckt. Drehscheiben, Gleisbrückenwagen mit Gleisunterbrechung stellen G. in Bahnhöfen dar, die besonders zu kennzeichnen oder bei unfahrbarem Gleis zu decken sind. An der Bahnhofseinfahrt gilt als G. nach den preußischen Vorschriften die erste Weichenspitze oder das zu der ersten Weiche oder Kreuzung gehörige Merkzeichen, oder, wenn hierüber hinaus rangiert wird, das Signal 35 (Rangierhaltetafel), oder endlich die Stelle, wo der Schluß eines eingefahrenen Zuges vor der Eingangsweiche oder Eingangskreuzung hält. Zwischen diesem G. und dem Einfahrsignal muß ein ausreichender. Abstand vorhanden sein (s. Einfahrsignale).
Hoogen.