[275] Generaldirektion, Bezeichnung der Betriebsverwaltung von staatlichen und privaten Eisenbahnunternehmungen. Es führen diesen Titel u.a. die Betriebsverwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen, der sächsischen, württembergischen, badischen und mecklenburgischen Staatsbahnen, der österr. Südbahn u.s.w., der italienischen Staatsbahnen, der schweizerischen Bundesbahnen, der niederländischen Staatseisenbahnen, der holländischen Eisenbahngesellschaft. Die G. haben im allgemeinen die gleichen Aufgaben und Befugnisse wie die anderwärts als Staatsbahndirektionen oder Eisenbahndirektionen bezeichneten Behörden oder Verwaltungsstellen u.s.w. (s. Verwaltung).
Hoff.