[291] Gepäckexpedition. Mit diesem Ausdruck bezeichnet man einerseits die mit der Abfertigung von Reisegepäck verbundene Tätigkeit (s. unter Gepäckabfertigung), anderseits die Gepäckabfertigungsstellen (luggage-offices; guichets des bagages; uffici dei bagagli) d.h. die Dienststellen, die mit der Annahme und Ausgabe des Gepäcks auf den Stationen betraut sind und zu deren Geschäftskreis häufig auch die Abfertigung von Leichen, Fahrzeugen, Tieren und Expreßgut, mitunter auch von Eilgut, gehört.
Das Personal einer größeren G. besteht aus einem oder mehreren Abfertigungsbeamten (Expedienten), dem oder den Wiegemeistern (Wagmeistern, Gepäckmeistern, Packern, die vielfach aus der Zahl der Gepäckträger oder deren Vorarbeitern entnommen werden) und den Gepäckträgern. Auf kleineren Stationen sind die Geschäfte dieser Bediensteten vielfach ganz oder teilweise in den Händen eines Bediensteten vereinigt. In kleinen Stationen werden von diesem Bediensteten auch die Geschäfte der Fahrkartenausgabe und des Stationsdienstes mitversehen; auf ganz großen Stationen ist die G. dagegen eine selbständige, dem Stationsvorstand nachgeordnete Dienststelle.
Der Raum der G. (Gepäckschalter und Gepäckbank nebst Lagerraum) befindet sich tunlichst nahe der Fahrkartenausgabe in leicht auffindbarer Lage. Auf ganz großen Stationen sind mitunter die Gepäckannahme- und die Gepäckausgabestelle räumlich getrennt. Letztere liegt dann möglichst in der Nähe des Ausgangs. Zur Ausrüstung der Gepäckschalter gehören der Gepäckscheinschrank mit den Gepäckscheinmustern, der Gepäckstempel, die Geschäftsbücher (Kassen-, Lagerbücher u. dgl.) sowie die auf die Abfertigung des Gepäcks bezüglichen Dienstvorschriften und Tarife. Aus letzteren werden, soweit dies zur Erleichterung der Abfertigung zweckmäßig ist, von den Gepäckexpedienten Auszüge für den Dienstgebrauch ihrer Station (die sogenannten Stationstarife) angefertigt.
Außerhalb des Schalters, aber möglichst nahe bei ihm, befindet sich die Gepäckwage. Zum Inventar der G. gehören außerdem die Gepäckkarren, die zur Überführung des Gepäcks zur Gepäckbank sowie nach und von den Zügen dienen. Auf größeren Stationen sind die G. mit den Bahnsteigen häufig durch besondere Gepäcktunnel (s.d.) mit Aufzügen verbunden; auch erfordert dort das Verkehrsbedürfnis nicht selten die Anlage besonderer Gepäckbahnsteige (s.d.).
Renaud.