Gepäckschaffner

[296] Gepäckschaffner, Gepäckkondukteur, Packmeister (luggage-guard; conducteur, garde-bagages; capo-conduttore-bagagli), Bedienstete, denen die Obhut über das aufgegebene Gepäck während der Fahrt obliegt. Die G. haben die zur Beförderung gelangenden Gepäckstücke nach den hierüber bei den einzelnen Verwaltungen bestehenden Bestimmungen zu übernehmen, für die ordnungsmäßige Verladung der Gepäckstücke im Gepäckwagen zu sorgen, während der Fahrt zu beaufsichtigen und am Bestimmungsort herauszugeben, ferner die vorgeschriebenen Ausweise und Vermerke zu führen und bei Personalwechsel die Übergabe an den nächsten G. zu besorgen.

Die G. gehören zu den Zugbegleitbeamten und bilden bei den meisten Bahnen keine besondere Dienstklasse. Wegen ihres Dienstes s. auch unter Fahrladedienst und Gepäckabfertigung.

Renaud.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 296.
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