[328] Gleis (line, way, road, track; voie, rails; binario) nennt man eine Fahrbahn, auf der Eisenbahnfahrzeuge sich zwangläufig bewegen. Bei Eisenbahnen gewöhnlicher Bauart besteht, das G. aus zwei Fahrschienen; doch gibt es auch Bahnen, deren G. nur aus einer oder aus mehr als zwei Schienen besteht (s. Einschienenbahnen).
In Deutschland unterscheidet man Hauptgleise und Nebengleise. Nach der EBBO. § 6 (4) sind Hauptgleise solche G., die von geschlossenen Zügen in regelmäßigem Betriebe befahren werden, mit Ausnahme der nur von einzeln fahrenden Lokomotiven benutzten G. Die Hauptgleise der freien Strecke und ihre Fortsetzung durch die Bahnhöfe sind durchgehende Hauptgleise. Alle nicht zu den Hauptgleisen zählenden G. sind Nebengleise. Auf zweigleisigen Bahnen werden in der Regel jedem G. die Züge einer Fahrrichtung zugewiesen z.B. benutzt man in Deutschland stets das in der Fahrrichtung rechte G. Findet ausnahmsweise eine andere Benutzung statt, so nennt man dies »Fahrt auf falschem G.«
Oder.