Hausbrandkohlen

[121] Hausbrandkohlen werden von einigen Eisenbahnverwaltungen, namentlich auch Privateisenbahnen, ihren Bediensteten, besonders den Inhabern von Dienstwohnungen frei, d.h. als ein Teil der der Verwaltung dem Angestellten gegenüber vertraglich obliegenden Gegenleistung geliefert. Andere Eisenbahnverwaltungen ermöglichen ihren Bediensteten den Bezug der H. zu den von der Verwaltung für ihre Betriebskohlen zu zahlenden Preisen. Diese zum Nutzen der Bediensteten getroffene Einrichtung besteht z.B. bei der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung, bei den österr. Eisenbahnen u.s.w. In den Verträgen über die Lieferung der Betriebskohlen wird von der Verwaltung auch die Lieferung der voraussichtlichen Bedarfsmengen an H. zu den Preisen der Betriebskohlen vereinbart. Diese Preise sind natürlich mit Rücksicht auf die große Menge, um die es sich jedesmal handelt, und da die Verträge meist für einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden und so dem Einfluß der der Jahreszeit folgenden Schwankungen entzogen sind, erheblich niedriger als die für den einzelnen sonst in Betracht kommenden Preise des Kleinhandels. Im Etatsjahr 1912 sind auf Grund dieser Einrichtung von den Bediensteten der preußisch-hessischen Eisenbahnverwaltung insgesamt rund 117.000 t H. durch Vermittlung der Eisenbahnverwaltung zu dem Preise der Dienstkohlen bezogen worden.

Matibel.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 121.
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