[235] Holzrampen (ramps for loading timber; rampes de chargement pour bois; piani caricatori per legnami) dienen zur Verladung von Langholz in Eisenbahnwagen. H. sind in der Regel an der Gleisseite durch eine senkrechte Stützmauer abgegrenzt, können an der gegenüberliegenden Langseite dagegen eine Erdböschung besitzen. Wird diese sehr flach ausgeführt, so erleichtert sie das Hinaufrollen der Stämme von einem jenseits der Rampe liegenden Lagerplatz. An jedem Kopfende sollten H. eine Auffahrt besitzen; dann können die Langholzfuhrwerke von beiden Enden her herauffahren und es ist möglich, die Wipfelenden der Stämme (die beim Landfuhrwerk stets hinten liegen) abwechselnd nach der einen und der andern Richtung hin abladen zu können. Dadurch erzielt man beim Aufladen eine gleichmäßige Belastung der Eisenbahnwagen. Zweckmäßig ist es, bei günstigen Geländeverhältnissen einen umfangreichen Lagerplatz in Höhe der Rampenoberfläche selbst anzulegen. Diese liegt in der Regel 1∙001∙20 m über Schienenoberkante. Im Schwarzwald und in der Schweiz[235] wurden früher H. von größerer Höhe (etwa bis 1∙75 m über SO.) mit Holzwänden und Schienenbelag hergestellt, bei denen das Einladen in die Langholzwagen sehr bequem war.
Literatur: Hb. d Ing. W. V, 4, 1. Leipzig 1907, S. 232. Eis. T. d. G. II, 3. Wiesbaden 1909, S. 719.
Oder.