[240] Hornviehwagen, Spezialwagen zur Beförderung von Hornvieh. Die H. werden als offene und als gedeckte Güterwagen gebaut. Im ersteren Falle muß die Bordwandhöhe wegen der Größe der zu befördernden Tiere mit mindestens 1500 mm bemessen, im letzteren Falle für eine ausgiebige Lüftung der Wagen vorgesorgt werden. Für die Lüftung der Wagen werden zumeist unterhalb des Wagendaches, in den Seiten- und Stirnwänden oder nur in den Seitenwänden, fensterartige, in der Regel von innen abschließbare Öffnungen vorgesehen oder aber die Seitenwände nicht voll verschalt, sondern nur Latten in Zwischenräumen von etwa 25 mm angeordnet.
Bei den gedeckten H. werden vielfach außer den Seitentüren auch Stirntüren angebracht.
Zum Anbinden der Tiere wird eine genügende Anzahl von Anbindringen vorgesehen; sowohl bei offenen wie auch bei gedeckten H. werden meistens in dem unteren Teil der Seitenwände abschließbare Schaulöcher angebracht. Futter- und Tränkvorrichtungen sind in der Regel nicht vorhanden.
In Österreich dürfen nur mit Dach versehene Güterwagen zu Hornviehbeförderungen verwendet werden.
Bezüglich der Verwendung gewöhnlicher gedeckter Güterwagen für Hornviehsendungen vgl. den Artikel Güterwagen.
Ein H. der ungarischen StB. ist in Abb. 148 dargestellt. Seine Seiten- und Stirnwände sind nur bis auf 2/3 Höhe voll verschalt, die darüber verbleibenden Öffnungen durch Blechschieber von innen derart abschließbar, daß diese Wagen gegebenenfalls auch zur Beförderung anderer Güter verwendet werden können. Um zu verhindern, daß die Tiere die Köpfe bei den Lüftungsöffnungen herausstecken können, sind Vorsteckstangen angeordnet. Anbindringe sind in ausreichender Anzahl vorhanden, Schaulöcher nicht vorgesehen.
Schützenhofer jun.