[275] Internationaler Tarifverband, der seit 1891 bestehende Verband der am Güterverkehr zwischen den österr. und ungarischen Eisenbahnen einerseits, den deutschen, luxemburgischen, belgischen und niederländischen Eisenbahnen anderseits beteiligten Eisenbahnverwaltungen. Zweck des I. ist nach den in Umarbeitung begriffenen Statuten vom Jahre 1903 die Weiterbildung des gemeinschaftlichen Tarifes Teil I sowie Regelung sonstiger alle oder nur einzelne Güterverkehrsverbände betreffenden Tarif- und Verbandsangelegenheiten von gemeinsamem Interesse (insoweit diese nicht zur Zuständigkeit des VDEV. gehören).
Die Organe des Verbandes sind:
a) die Generalkonferenz, die aus der Gesamtheit der dem Verbande angehörigen Verwaltungen besteht;
b) ein ständiger Ausschuß, der die Bezeichnung »Internationales Tarifkomitee« führt; dieses besteht aus österreichischen, ungarischen, deutschen, belgischen und niederländischen Verwaltungen. Nach den im Jahre 1914 entworfenen neuen Satzungen des I. sollen die Generalkonferenzen aufgehoben und das Tarifkomitee allein als Organ des I. erklärt werden. In diesem sollen nach diesem Entwurfe vertreten sein:[275] die belgischen Eisenbahnen durch eine Verwaltung, die deutsche Gemeinschaft durch acht Verwaltungen (hiervon vier preußische Eisenbahndirektionen), die niederländischen Eisenbahnen durch zwei, die österreichische Gemeinschaft durch vier, die ungarischen Eisenbahnen durch vier Verwaltungen, die bosnisch-hercegovinischen Eisenbahnen durch eine Verwaltung.