Interstate Commerce

[276] Interstate Commerce bedeutet in der Rechtssprache der Vereinigten Staaten von Amerika: Verkehr – zu Wasser und zu Lande – zwischen den einzelnen Bundesstaaten, im Gegensatz zu Internal oder auch Intrastate Commerce (Binnenverkehr innerhalb der Einzelstaaten) und Foreign Commerce (Verkehr mit dem Ausland). Nach Art. 1, Abschnitt VIII, § 3, der Verfassung steht das Gesetzgebungsrecht über die Regelung des zwischenstaatlichen Verkehrs dem Kongreß der Vereinigten Staaten zu, ist also Bundessache. Die Bestimmung lautet wörtlich: The Congress shall have power, to regulate commerce with foreign nations and among the several States and with the Indian tribes. Nach dieser Bestimmung war der Kongreß auch befugt, gesetzliche Vorschriften über den Personen- und Güterverkehr der Eisen bahnen zwischen den Bundesstaaten zu erlassen, eine Befugnis, von der er mit Erlaß des Interstate Commerce Act (s.d.) Gebrauch gemacht hat.

v. der Leyen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 276.
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