Kantinen

[323] Kantinen sind von den Eisenbahnverwaltungen selbst oder unter ihrer Mitwirkung auf größeren Stationen und in Werkstätten errichtete Wirtschaften zum Zweck der besseren Versorgung des Personals während des Dienstes mit guten und billigen Speisen und (besonders warmen) Getränken. Auch die Bewahrung des Personals vor unmäßigem Genuß und die Rücksicht auf dessen ständige Dienstbereitschaft sind ein Bewegungsgrund zu ihrer Errichtung. Die K. werden auf Rechnung entweder der Eisenbahnkasse oder des Personals geführt oder an Dritte gegen einen mäßigen Pacht vergeben; mitunter sind sie von privaten oder öffentlichen Wohlfahrtsvereinen geleitet. Der Gewinn wird in der Regel zur Verbesserung der Einrichtung und zu Unterstützungszwecken verwendet. Auch wenn das Personal der Träger des Unternehmens ist, stellt die Eisenbahnverwaltung gewöhnlich die Räume kostenfrei zur Verfügung, behält sich aber die Aufsicht und einen weitgehenden Einfluß auf die Wirtschaftsführung vor. Neuerdings werden die alkoholfreien K. bevorzugt oder allein zugelassen. Besondere Verbreitung und beste Pflege weisen die K. der badischen Staatseisenbahnen (1912: 27) auf.

Beyerle.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 323.
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