[386]Kollotarif, ein Gütertarif, bei dem die Frachtberechnung für das Stück erfolgt, im Gegensatz zum Gewichtstarif, bei dem sie nach dem Gewicht, und zum Raumtarif, bei dem die Frachtberechnung nach dem Laderaum vorgenommen wird.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 386.