Ladegleise

[45] Ladegleise (loading sidings; voies transversales de chargement ou de dechargement; binarii di carico), unmittelbar neben oder in Güterschuppen, Umladehallen Laderampen u.s.w. oder längs der Ladestraßen auf offenen Ladeplätzen befindliche Gleise, auf die Güterwagen während des Ein- und Ausladens gestellt werden. Die längs der Ladestraßen und -plätze geführten Gleise werden als Freiladegleise (s.d.) bezeichnet: die an die Güterschuppen, Laderampen u.s.w. herangeführten Gleise faßt man unter dem Namen Schuppen- (Magazins-) Gleise zusammen. Im allgemeinen hat die Anordnung von L. den Zweck, eine ungestörte Verladung oder Entladung zu ermöglichen, sowie die Ladearbeit insbesondere bei Stückgütern zu erleichtern. Zu diesem Zwecke wird die Höhe der Ladebühnen, Laderampen u.s.w. entsprechend der des Bodens der Güterwagen bemessen, damit zur Ein- und Ausladung nur wagrechte Bewegungen erforderlich werden (s. Güterschuppen, Laderampen, Ladestraßen).

Pollak.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 45.
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