Ladungsverzeichnisse

[61] Ladungsverzeichnisse, Schriftstücke, auf denen dem Grenzzollamt vom Zugführer oder einem Bevollmächtigten der Eisenbahnverwaltung die auf der Eisenbahn über die Zollgrenze eingehenden, nach einem Zollabfertigungsamt weiter zu befördernden Frachtgüter anzumelden sind (s. Zollverfahren).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 61.
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