[61] Ladungsverzeichnisse, Schriftstücke, auf denen dem Grenzzollamt vom Zugführer oder einem Bevollmächtigten der Eisenbahnverwaltung die auf der Eisenbahn über die Zollgrenze eingehenden, nach einem Zollabfertigungsamt weiter zu befördernden Frachtgüter anzumelden sind (s. Zollverfahren).