Laufbretter

[70] Laufbretter (foot-boards, treads; marchepieds; marciapiedi), die an den Langseiten der Personenwagen und anderer Fahrzeuge angebrachten Gangbretter, die mittels schmiedeeiserner Stützen an den Langträgern der Wagenuntergestelle befestigt sind. Sie bestehen aus Tannen-, Lärchen- oder Eichenpfosten von 30–50 mm Stärke und 250–300 mm Breite.

Die L. ermöglichen es dem Zugbeamten, sich während der Fahrt an der Außenseite des fahrenden Zuges zu bewegen, und dienen gleichzeitig auch als Trittbretter zum Auf- bzw. zum Absteigen.

Wagen mit L. müssen auch stets mit entsprechenden Anhaltestangen versehen sein, damit die L. ohne Gefährdung der Zugbeamten benutzt werden können.

In Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich sind die Personenwagen nach dem Abteilsystem, sowie die Post und Gepäckwagen, die in Zügen mit derartigen Wagen verkehren,[70] ausnahmslos, Tender nur vereinzelt, mit L. versehen. Bei Wagen mit innerem Durchgang erfolgt die Anbringung von L. nur in dem Falle, wenn sich an den Längsseiten nach außen mündende Türen befinden, so z. B in Deutschland, Frankreich und Italien. In England besitzen die Abteilwagen keine L., nachdem daselbst während der Fahrt keine Revision der Fahrscheine stattfindet und das Einsteigen von erhöhten Bahnsteigen erfolgt, die die L. als Trittbretter entbehrlich machen.

Die L. müssen so angeordnet sein, daß sie die Lichtraumprofile (s.d.) der betreffenden Bahnen anstandslos durchlaufen können.

Nach den Bestimmungen der TV. über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupteisenbahnen (§ 135) müssen die Enden der L. hinter der Stirnfläche der nicht eingedrückten Buffer mindestens 300 mm zurückstehen.

Auf den Dächern der Wagen angebrachte Gangbretter, sog. Dachlaufbretter, haben den Zweck, die Bedienung der Lampen und das Einlegen der Signalleine von der Außenseite der Wagen zu erleichtern.

Nach § 135 der genannten Vereinbarungen ist empfohlen, die Personenwagen mit Dachlaufbrettern zu versehen, deren über den Dachrand ausladende Enden höchstens 250 mm hinter der Stoßfläche der nicht eingedrückten Buffer zurückstehen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 70-71.
Lizenz:
Faksimiles:
70 | 71
Kategorien: