Lokomotivausschuß

[131] Lokomotivausschuß, ein dem preußischen Eisenbahnzentralamt in Berlin beigegebener beratender Ausschuß, dem die Prüfung und Vorberatung der Entwürfe für Musterzeichnungen von Lokomotiven und Tendern obliegt; die Ausarbeitung der Entwürfe selbst erfolgt durch das Eisenbahnzentralamt. Ebenso werden die von den Eisenbahndirektionen gestellten Anträge auf Abänderung oder Ergänzung der baulichen Einrichtungen von Lokomotiven und Tendern durch den L. überprüft und vorberaten.

Der Ausschuß besteht aus mehreren Mitgliedern des Eisenbahnzentralamtes und der Eisenbahndirektionen.

Die Leitung der Ausschußberatungen steht dem Eisenbahnzentralamt zu.

Die Geschäftsordnung für den L. entspricht jener für die anderen beim Eisenbahnzentralamt tätigen Ausschüsse.

Hiernach steht die Bezeichnung der Mitglieder des Eisenbahnzentralamtes, die die Ausschußberatungen leiten und an ihnen teilnehmen, dem Präsidenten des Zentralamtes zu. Die Vertreter der zur Beteiligung berufenen Eisenbahndirektionen werden von den Präsidenten dieser Direktionen bestimmt, soweit nicht vom Minister Beamte bezeichnet sind.

Die Ausschüsse sind befugt, in Einzelfällen Vertreter von Eisenbahndirektionen zu den Beratungen einzuladen, aus deren Bezirken Ausschußmitglieder nicht bestellt sind. Die dauernde Beteiligung anderer als der vom Minister bezeichneten Eisenbahndirektionen bedarf seiner Genehmigung.

Wenn zur Beratung stehende Angelegenheiten den Geschäftsbereich mehrerer Ausschüsse berühren, können die Beratungen in gemischten Ausschüssen veranlaßt werden.

Über die Beratungen der Ausschüsse sind kurze Niederschriften anzufertigen. Die Niederschriften sind dem Minister zur Genehmigung der Beschlüsse vorzulegen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 131.
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