[317] Nebengebäude (annexes, outbuildings; annexes, dépendances; annessi, edifici secondari), kleinere, meist eingeschossige Gebäude, die Aborte (s. Aborte in Gebäuden), Ställe, Waschküchen, Räume zur Unterbringung von Geräten (z.B. Feuerspritzen), zur Unterbringung von kleineren Mengen von Verbrauchsstoffen (Materialien), Aufenthaltsräume u.s.w., bisweilen auch einzelne Diensträume enthalten, und je nach Bedarf mit Wirtschaftshöfen verbunden sein können. Wo Raumbedarf für mehrere solche Zwecke vorhanden, z.B. in der Nähe der Empfangsgebäude und Bahnsteiganlagen, bei Lokomotivschuppen, Werkstätten, Wohngebäuden, empfiehlt es sich, diesen Bedarf nicht durch eine Kolonie von Einzelbauten, sondern durch gemeinsame Gebäude für mehrere Zwecke zu befriedigen, in denen zugleich Platzüberschuß vorzusehen ist. Bei der den N. zu gebenden Stellung ist darauf zu achten, daß sie die Erweiterung anderer Gebäude, so der Empfangsgebäude, nicht beeinträchtigen. Anbauten an andere Gebäude sind deshalb im allgemeinen nicht erwünscht.
Cauer.