[470] Pendelgestelle, Bezeichnung für nach der Bahnkrümmung einstellbare ein- oder 2achsige Laufgestelle, bei denen die Übertragung des vom Laufgestell zu übernehmenden Maschinengewichts auf dieses nicht durch Reibplatten oder Reibpfannen, sondern durch Pendel erfolgt.
Diese, durch Bolzen mit dem Hauptgestell und mit dem Laufgestell verbundenen Pendel geben weniger Veranlassung zu Verreibungen als Reibplatten, und ermöglichen dadurch, daß sie geneigt angeordnet werden, eine entsprechende Rückstellkraft (s. Adamsachse, Bisselachse, Drehgestelle).