[85] Platzkarten, Anweisungen, auf Grund deren dem Reisenden ein bestimmter, numerierter Platz in einem Zug zugesichert wird. P. werden meist für Durchgangszüge ausgegeben, u.zw. ohne oder gegen Entrichtung einer besonderen Platzgebühr. In Deutschland wird solche nicht mehr erhoben (vgl. D-Züge, Luxuszüge, Pullmann, ferner: Personenzüge mit numerierten Plätzen auf amerikanischen Eisenbahnen. Arch. f. Ebw. 1892, S. 46).