Privatbahnen

[140] Privatbahnen, dem öffentlichen Verkehr dienende Eisenbahnen, die im Eigentum von Privatpersonen (Einzelpersonen oder Erwerbsgesellschaften) stehen. Den Gegensatz hierzu bilden die Staatsbahnen, ferner die Bahnen im Eigentum öffentlicher Körperschaften (Länder, Kreise, Bezirke, Gemeinden u.s.w.).

P. stehen entweder im Selbstbetrieb der Eigentümer oder es ist die Betriebführung vertragsmäßig dem Staat oder einer andern Privateisenbahnunternehmung übertragen (s. Eisenbahn, Eisenbahnpolitik).

Als P. werden wohl auch von einzelnen Schriftstellern unrichtigerweise die dem privaten Verkehr dienenden Eisenbahnen (Privatanschlußgleise, s.d.) bezeichnet.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 140.
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