[151] Rabattarif, ein relativer Differentialtarif (s. Gütertarife, Bd. V, S. 471), der durch einen Frachtnachlaß meist in Form der Rückvergütung den einzelnen Verfrachter begünstigt. Er bezweckt der Regel nach eine besonders wirtschaftliche Ausnutzung der Betriebsmittel und wird deshalb demjenigen Versender öffentlich zugesichert, der große Mengen desselben Gutes innerhalb eines festgesetzten Zeitraums und zwischen fest bestimmten Verkehrsbeziehungen befördert. Der R. heißt Refaktietarif, wenn die Vergütung geheim ist. Hier ist der Frachtnachlaß vielfach auch das Mittel des Wettbewerbskampfes der Bahnen untereinander.