Raumverschluß

[178] Raumverschluß; als solcher wird – im Gegensatz zum Verschluß an den Päcken und Behältnissen selbst – der an den Transportmitteln (Wagen) angebrachte zollamtliche Verschluß bezeichnet. Der R. wird durch Einziehung von Zollplomben in die Ösen und sonstigen Verschlußstücke der Türen der gedeckten Wagen oder der abgesonderten Wagenabteilungen hergestellt. Bei offenen Wagen wird der R. mittels Drahtschnüren und Plomben oder Siegelbleie an den dazu vorbereiteten Decken, Verschlußleinen, Ketten oder eisernen Stangen angelegt.

Die Beschlüsse über die technische Einheit im Eisenbahnwesen enthalten eingehende Bestimmungen über die zollsichere Einrichtung der gedeckten Güterwagen sowie über die Art des Zollverschlusses der offenen Wagen (s. Güterwagen und Zollverfahren).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 178.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: