Richtungstarif

[215] Richtungstarif ist ein differentiell gebildeter Tarif, der zur Vermeidung von Wagenleerläufen, also zur Verringerung der toten Last, den Verkehr in der einen Richtung günstiger behandelt als in der andern. Hierunter fallen die Rückladetarife (s. Gütertarife, S. 471).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 215.
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