[227] Rohgutbahnhöfe, Wagenladungsbahnhöfe, sind Bahnhofanlagen, die zur Ver- und Entladung solcher Güter dienen, die in ganzen Wagenladungen befördert werden. Dies sind größtenteils sog. Rohgüter oder Massengüter, wie Kohlen, Steine, Baumaterialien, Erze, Getreide, Holz u.s.w., in geringerem Umfang auch Güter anderer Art, sofern sie in solchen Mengen zum Versand gelangen, daß ihre Auflieferung als ganze Wagenladungen tarifarisch vorteilhaft ist. Das Ladegeschäft vollzieht sich in der Regel ohne besondere Ladeeinrichtungen an sog. Freiladegleisen (s.d.). Doch pflegt man für Verladung gewisser Güterarten Laderampen (s.d.) und Krane verschiedener Art (s. Ladeeinrichtungen), auch wohl Sturzgerüste u.s.w. vorzusehen. Die Wagenladungsbahnhöfe werden regelmäßig mit Lademassen (s.d.) und Gleiswagen (s. Wägevorrichtungen) ausgerüstet. Große Bahnhofanlagen werden zweckmäßig, wie dies namentlich in England üblich ist, nach Güterarten gegliedert.
In den meisten Fällen, auch bei beträchtlichem Umfang, sind die Anlagen für Wagenladungen mit denen für den Stückgutverkehr zu einer Gesamtanlage vereinigt. Besondere Wagenladungsbahnhöfe, wie solche durch die Gelände- und Anschlußverhältnisse bisweilen, namentlich in großen Städten bedingt werden, unterscheiden sich in der Anordnung nicht von den dem Wagenladungsverkehr dienenden Teilen von Gesamtanlagen. Vgl. auch den Art. Stückgutbahnhöfe.
Cauer.