Schlußwagen

[350] Schlußwagen (tail wagon; voiture de queue, véhicule terminant; carro di coda), der letzte Wagen eines Zuges. Am S. müssen nach den Vorschriften der Signalordnung die Signale zur Kennzeichnung und Deckung des Zugschlusses angebracht werden. Er muß auch in vielen Fällen mit einer Bremse ausgerüstet sein. Für die deutschen Eisenbahnen ist im § 41 der BO. vorgeschrieben, daß mindestens an einer Stirnseite an allen dafür geeigneten Wagen Stützen zur Aufnahme der Schlußsignale (Scheiben und Laternen) anzubringen sind. Es eignen sich deshalb alle diese Wagen zur Verwendung als S. – In Österreich ist die Führung einer Schlußbremse für alle Züge vorgeschrieben. Es kommen deshalb hier nur Bremswagen als S. zur Verwendung und nur diese müssen die zum Anbringen der Signale nötigen Einrichtungen besitzen. Nach Art. 48 der österreichischen Vorschriften für den Verkehrsdienst werden die S. als Signalwagen bezeichnet (s. Schlußbremse).

In Rußland erhalten nach § 73 der Vorschriften für den technischen Betrieb alle Personen-, Gepäck- und Postwagen, ebenso alle mit Bremsen versehenen Güterwagen Vorrichtungen zum Aufstecken der Signale für die Kennzeichnung des Zugschlusses. Alle diese Wagen können daher als S. Verwendung finden.

Breusing.

Tafel XI.
Tafel XI.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 350.
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