Speisevorrichtung

[98] Speisevorrichtung (feed apparatus; appareil d'alimentation; apparecchi per alimentatione), Gesamtbezeichnung für die aus verschiedenen Einzelteilen bestehende Einrichtung, die bestimmt ist, das Speisewasser einem Dampfkessel zuzuführen. Die S. besteht aus: dem Apparat, der das Wasser aus dem Wasserkasten der Lokomotive oder dem Tender ansaugt, d.i. einer Dampfstrahlpumpe (s.d.) oder einer Kolbenpumpe; aus den Speiserohren (s.d.) und dem Speisekopf (s.d.).


Bezüglich der an Lokomotiven vorkommenden S. enthalten die T.V. im § 94 folgende Bestimmungen:

1. Jeder Kessel ist mit wenigstens 2 voneinander unabhängigen S. zu versehen, von denen jede einzelne zum Speisen des Kessels ausreicht und mindestens eine unabhängig von der Bewegung der Lokomotive wirken kann.

2. An der Einmündung der S. in den Kessel müssen selbsttätige Ventile zur Verhinderung des Wasserabflusses aus dem Kessel angebracht sein.

3. Bei neuen Lokomotiven sind diese selbsttätigen Ventile von außen verschließbar herzustellen oder es sind zwischen ihnen und dem Kessel besondere Abschlüsse einzuschalten.

Gölsdorf †.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 9. Berlin, Wien 1921, S. 98.
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